MLP
Osnabrück
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Datum
15.02.2017

Betriebliche Altersvorsorge: Was ab 2018 gilt – und wie sich jetzt noch profitieren lässt

Die Regierung stärkt die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 grundlegend. Doch bestimmte Vorzüge können dann auch wegfallen – dies gilt vor allem für Garantien und Flexibilität bei der Auszahlung.

Betriebliche Altersvorsorge
(benstevens / iStock)

Die Rente dürfte ein zentrales Wahlkampfthema werden. Mit ihrer kürzlich vorgestellten Reform hat die Regierung für weiteren Diskussionsstoff gesorgt. Das große Ziel: Die gesetzliche Rente soll stabiler werden. Was nicht bedeutet, sich mit Blick auf die Altersvorsorge nun beruhigt zurücklehnen zu können. Experten warnen, dass die Regierungspläne kaum finanzierbar sind – vor allem die junge Generation weiter belasten. Dass ergänzende Vorsorge nach wie vor unerlässlich ist, sehen ohnehin auch Andrea Nahles & Co. und haben zugleich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) entscheidend gestärkt. Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile. Im Grundsatz: Der Mitarbeiter kann steuer- und sozialabgabenbegünstigt ein zusätzliches Finanzpolster ansparen – und der Arbeitgeber profitiert ebenfalls bei den Sozialabgaben (siehe Grafik). Wir zeigen, wie die bAV im kommenden Jahr gestärkt werden soll – aber auch, warum sich die Entscheidung für eine Betriebsrente oder deren Ausbau noch in diesem Jahr lohnen kann.

Ein Kurzüberblick:

Sachwerte sichern ab

bAV Grafik So geht es

Was will die Regierung im Wesentlichen ab 2018?

Aktuell darf jeder Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (West) ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Das sind derzeit 3.048 Euro pro Jahr. Steuerfrei sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche 1.800 Euro jährlich möglich. Ab 1. Januar 2018 sollen durch Anheben der Fördergrenze sogar acht Prozent der BBG steuerfrei bleiben. Darüber hinaus sollen Tarifverträge weitere Spielräume zur Altersvorsorge zulassen. „Wir müssen die konkrete Ausgestaltung der Pläne noch abwarten“, so Ralf Raube, Leiter bAV bei MLP. Für ihn steht aber fest: „Mehr denn je ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber fundierte Beratung wichtig, um die passende Lösungen zu finden – insbesondere wenn die tarifvertraglichen Angebote vorliegen. Denn solche Standard-Lösungen werden längst nicht zu jedem passen.“

Und welche Vorzüge bieten die aktuellen Bedingungen?

Wer momentan noch zusätzlichen Absicherungsbedarf fürs Alter hat und besonderen Wert auf Sicherheit und Flexibilität legt, der kann noch in diesem Jahr von attraktiven Bedingungen profitieren. Hintergrund: Die derzeit geltenden Vorgaben garantieren dem Arbeitnehmer in der Regel eine Mindestauszahlung bei Vertragsende – was für viele Sparer den Vorteil einer hohen Planungssicherheit für später mit sich bringt. Hinzu kommen noch bestehende Wahlrechte. Das heißt: Sparer dürfen wählen, ob sie später eine feste monatliche Rente beziehen möchten – oder ob das angesparte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt wird. „Wer also darauf Wert legt, sollte sich gezielt beraten lassen“, rät Raube.

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